Formulare

Antrag auf Innungsförderung der Ausbildungsnachweise in Kraftfahrzeug-Berufen

Der Vorstand der Innung für das Kfz–Gewerbe Reutlingen–Tübingen hat in seiner Sitzung am 06.10.2014 entschieden, dass Innungsbetriebe eine Förderung der Berichtshefte für den Ausbildungs-beruf Automobilkaufmann /-frau und Kfz–Mechatroniker /-in erhalten. Die Förderung beträgt 50 % des Rechnungsbetrages für Berichtshefte (ohne Porto und Versand).

Wird z.B. der Autofachmann über die Wirtschaftsgesellschaft der Innung des Kfz–Gewerbes Reutlingen–Tübingen mbH in Rechnung gestellt, ist die Förderung in Höhe von 50 % bereits abgezogen.

Eine erneute Förderung ist hier nicht möglich.

Bei einem direkten Bezug, z.B. über den Vogel–Verlag, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn die Rechnung zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular auf der Geschäftsstelle eingereicht wird.

Der Betrag wird Ihnen nach der Antragsstellung auf das angegebene Konto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur für Rechnungen aus dem Kalenderjahr 2022 erfolgen kann.

Der Autofachmann für das 1. Lehrjahr wird seit September 2018 wieder für alle Schulen im Innungsgebiet Reutlingen – Tübingen von der Innung bestellt und bezahlt.

Sollten Sie bereits einen Abovertrag für das 1. Lehrjahr des Autofachmannes abgeschlossen haben, bitten wir Sie diesen zu kündigen. Ein Doppelbezug verursacht unnötige Kosten. Ab dem 2. Lehrjahr müssen Sie Ihren Auszubildenden bei der Meldung an den Vogel Verlag wieder berücksichtigen.

Das Formular finden Innungsmitglieder nach der Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten anbei.

Bescheinigung Software-Updates bei Diesel

Die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart sieht als weitere Maßnahme zur Luftreinhaltung unter anderem Verkehrsverbote für Euro 5-Diesel-Pkw auf einzelnen Strecken im Stuttgarter Talkessel vor. Von den ab 1. Januar 2020 geltenden streckenbezogenen Verkehrsverboten für Euro-5-Diesel-Pkw sind solche Pkw für eine Übergangszeit von zwei Jahren ausgenommen, bei denen ein Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid vorgenommen wurde.

Bußgelder für Verstöße gegen Verkehrsverbote für Euro 5-Diesel-Pkw werden ab März 2020 verhängt.

Das Softwareupdate muss für diesen Fahrzeugtyp vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt worden sein und die Fahrzeughalter müssen das Softwareupdate schriftlich nachweisen können.

Dieser Nachweis kann über das Mitführen der entsprechenden Werkstattbescheinigung erfolgen oder auch über einen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I).

Das Bundesverkehrsministerium hat der Möglichkeit zur Eintragung in die ZB I zugestimmt. Die oben genannten Werkstattbescheinigungen können der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt werden, die den Eintrag in Feld 22 der ZB I vornimmt und damit auch den Eintrag in das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) übernimmt.

Ein Muster-Formular für eine Bescheinigung bei freiwilligen Software-Updates und ein Formular für eine Bescheinigung bei verpflichtenden, vom KBA angeordneten Maßnahmen zur NOx-Reduzierung finden Sie nach Anmeldung im Anschluss.

Das Verkehrsministerium bittet darum, dass alle ausführenden Werkstätten diese Bescheinigungen vollständig ausstellen. Auf diese Weise sind alle Informationen enthalten, welche die Zulassungsbehörden für die Eintragung in die ZB I benötigen.

Perspektiven für den Kfz-Betrieb

hier finden Sie die Präsentation von Herrn Prof. Hannes Brachat aus der Jahreshauptversammlung der Kfz-Innung Reutlingen-Tübingen vom 06.04.2016.
Um die Präsentation zu sehen müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

UVV an Pkw

Bei Betriebsfahrzeugen muss jährliche die Verkehrssicherheit und technische Sicherheit des Fahrzeuges überprüft werden.

Diese Überprüfung ist mit einem Kundendienst nach Herstellervorgaben abgedeckt, allerdings muss der jährliche intervall eingehalten werden. Ein Formblatt zur Durchführung der UVV nach BGV D 29 finden Sie anbei.

Ebenfalls finden Sie den Auszug aus der BG-Vorschrift in dem festgelegt ist, welche Qualifikation das Personal zur Durchführung der UVV haben muss, dass ein Kundendienst die Anforderungen erfüllt und wie die UVV dokumentiert werden kann.

Prüfplaketten können Sie z.B. unter folgenden Links bestellen:

Prüfplakettendiskont

Firma Trautwein

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 07121 / 2697-30 zur Verfügung.

Gestattungsvertrag Meisterschild und Zusatzzeichen

Anbei finden Sie den Gestattungsvertrag für das Kfz - Meisterschild der Innung und die Verträge über die Zusatzzeichen.

Bitte senden Sie uns die unterzeichneten und ausgefüllten Vertrag zu

Kfz-Innung Reutlingen Tübingen
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gestattungsvertrag Grundvertrag RT

Wenn der Zahnriemen reißt

  • Verkäuferhaftung nach einem Gebrauchtwagenkauf
  • Haftung der Werkstatt nach einem Werkstattaufenthalt des Kundenfahrzeugs
Tarifabschluss im Kfz-Gewerbe 30.05.2012